Energieausweise für Bürogebäude, Schulen und andere Nichtwohngebäude nach DIN 18599 gemäß EnEV
Gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Wärmeschutznachweise für Neubauten
und Sanierungen sowie Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude nach der DIN 18599 gerechnet
werden. In öffentlichen Gebäuden ab 1000 m² müssen die Energieausweise ab 2009 öffentlich
ausgehängt werden.
Die DIN 18599 ist mit ca. 1000 Seiten sehr umfangreich, bei der Berechnung greifen
wir auf gängige Software-Tools zurück. Für die Berechnung müssen alle Hüllflächen ermittelt werden
sowie die Grundflächen komplett in Nutzungszonen unterteilt werden. Beispielhafte Nutzungszonen
sind z.B. die Erschließung (Nutzungsart 19) oder die WCs und Sanitärräume (Nutzungsart 16).
Der Aufwand zur Erstellung eines solchen Energieausweises kann abhängig von Anzahl der Zonen, Komplexität der Haustechnik und Größe der Grund- sowie Hüllflächen sehr unterschiedlich sein. Deshalb erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für unsere Berechnung.