Energieausweise für Bürogebäude, Schulen und andere Nichtwohngebäude nach DIN 18599 gemäß EnEV

Gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Wärmeschutznachweise für Neubauten und Sanierungen sowie Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude nach der DIN 18599 gerechnet werden. In öffentlichen Gebäuden ab 1000 m² müssen die Energieausweise ab 2009 öffentlich ausgehängt werden.
Die DIN 18599 ist mit ca. 1000 Seiten sehr umfangreich, bei der Berechnung greifen wir auf gängige Software-Tools zurück. Für die Berechnung müssen alle Hüllflächen ermittelt werden sowie die Grundflächen komplett in Nutzungszonen unterteilt werden. Beispielhafte Nutzungszonen sind z.B. die Erschließung (Nutzungsart 19) oder die WCs und Sanitärräume (Nutzungsart 16).

Der Aufwand zur Erstellung eines solchen Energieausweises kann abhängig von Anzahl der Zonen, Komplexität der Haustechnik und Größe der Grund- sowie Hüllflächen sehr unterschiedlich sein. Deshalb erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für unsere Berechnung.